Satzung

Satzung
des Schulvereins Haseldorfer Marsch
(in der Fassung vom 14. Juni 2024)


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Schulverein Haseldorfer Marsch“. Der Verein soll nicht in das
Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Haseldorf. Das Geschäftsjahr ist
das Schuljahr.

§ 2 Vereinszweck
Der Schulverein „Haseldorfer Marsch“ mit Sitz in Haseldorf verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung
der Erziehung und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln zur materiellen Unterstützung
der schulischen Aufgaben aller zum Schulverband Haseldorfer Marsch gehörenden
Schulen. Die Unterstützung erstrecken sich nur auf solche Aufgaben, die nicht
Pflichtaufgaben des Schulträgers sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch Zuschüsse zu Klassen und Theaterfahrten, zur Anschaffung von Unterrichts und
Spielmaterial sowie Zuschüsse zur Ausgestaltung des Pausenbereichs.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mittel
Die zur Erreichung seines Zweckes nötigen Mittel erwirbt der Verein durch
Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen und Spenden. Über die Verteilung der Mittel
entscheidet der Vorstand.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der die Bestrebungen des Vereins unterstützen will. Die
Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren
Annahme der Vorstand entscheidet, besonders wenn sich zum Zeitpunkt des Eintritts das
Ki nd schon in der 4. Klasse befindet. Die Mitgliedschaft erlischt durch jederzeit zulässige
Austrittserklärung zum Schuljahresende, durch Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss kann
nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch Mehrheitsbeschluss e iner
Mitgliederversammlung erfolgen.

§ 5 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Schuljahresbeitrag. Er beträgt ab dem Schuljahr 2024/2025
mindestens 12 EUR im Jahr und ist zum 30.November fällig. Zeitgleich ist es möglich, freiwillig
eine einmalige Aufnahmespende zu leisten.

§ 6 Organe
Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand
besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/ in,
dem/der Kassenwart/ in und mindestens zwei Beisitzern. Die Schulleiter(in) der
Grundschu le Haseldorf oder ihr Vertreter(in) haben im Vorstand Sitz und Stimme, wenn s ie
dem Verein angehören.
Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Die erste Amtszeit für
den/die 2.Vorsitzende, den/die Schriftführer/ in und den/die Kassenwart/ in und die
Beisitzer beträgt ein Jahr, danach setzt für sie der zweijährige Turnus ein. Die Besc hlüsse
des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des/der Vorsitzenden. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn die Hälfte der
Vorstandmitglieder anwesend ist. Gemeinsam zeichnungs und vertretungsberechti gt sind
der /die Vorsitzende (in seiner/ihrer Abwesenheit sein/ihr Stellvertreter und ein Mitglied des
Vorstandes). Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Geschäftsjahr durch
Einladung einberufen und ist somit beschlussfähig (keine Mindestzahl ). Eine
Mitgliederversammlung kann von den Mitgliedern verlangt werden, wenn dem Vorstand
ein diesbezüglicher Antrag mit den Unterschriften von mindestens einem Zehntel aller
Mitglieder zugeleitet wird. Der Antrag muss den Zweck einer solchen Versammlung
e rkennen lassen.

§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
•Wahl des Vorstandes
•Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
•Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Rechnungsprüfung und Entlastung des
Vorstandes
•Beschlussfassung über die Punkte der jeweiligen Tagesordnung
•Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins mit einer
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 8 Rechnungsprüfung
Das Geschäftsjahr läuft mit dem Schuljahr. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt
jährlich zwei Rechnungsprüfer, die die Kasse und die Rechnungsführung zu prüfen haben.
Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.

§ 9 Vergütungen
Alle Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig. Sie haben jedoch Anspruch auf Ersatz
ihrer baren Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.

§ 10 Eigentum des Vereins
Die der Schule zur Nutzung überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum der
Vereinsmitglieder in ihrer Gesamthänderischen Verbundenheit.

§ 11 Auflösung des Vereins
Der Antrag auf Auflösung des Vereins kann vom Vorstand oder von einem Viertel aller
Mitglieder gestellt werden. Der Antrag ist allen Mitgliedern mindestens drei Wochen vor
der Abhaltung einer Mitgliederversammlung bekannt zu geben, die über die Auflösung
b eschließen soll. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinden Haseldorf und Haselau, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwe nden haben.

§ 12 Niederschriften
Von den Sitzungen des Vorstandes und den Mitgliederversammlungen sind
Niederschriften anzufertigen, die vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu
unterzeichnen sind.